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    Bringen Sie Bewegung in ihr Leben

    Erleben Sie Fitnesstraining völlig neu

29.11.2021

2 G+ außer für Booster Geimpfte

Ab dem 01. Dezember gilt gem. Landesverordnung die "2 G+-Regel" für uns im Landkreis. (außer für Booster Geimpfte)
Zutritt u.a. zu Sport-/Fitnessanlagen haben gem. der Verordnung Personen mit dem Status "Geimpft und/oder Genesen und Getestet".
Ein entsprechender Nachweis (Getestet/Genesen) muss uns vorliegen.
Wenn Du das schon getan hast, brauchst Du vorerst nichts zu unternehmen.
Ansonsten bringe bitte Deinen Nachweis unbedingt mit zum Training. Alternativ kannst Du uns auch vorab den Nachweis per Mail an info@injoy-leer.de senden.

Darüber hinaus benötigen alle Besucher/innen einen negativen Coronatest und eine FFP 2 Maske.

Wo und wie kann ich mich testen lassen?

Unter Aufsicht kann man sich

  1. in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen.
  2. Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
  3. Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

Zu 2. Bitte einen Selbsttest für die "Vor Ort-Testung" mitbringen, da unsere eigenen Testkapazitäten nicht ausreichen werden

Zu 3. Arbeitgeber können Ihren Mitarbeiter/innen eine Bescheinigung der Selbsttestung ausstellen gem. Formblatt

Wir freuen uns aus Euren Besuch.

Bleibt gesund
Euer INJOY-Team

Corona-Verordnung - kompakt: Testpflicht

2 G+ außer für Booster Geimpfte
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